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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Angebot

Sämtliche Angebote sind freibleibend. 

2. Auftrag und Auftragserteilung

Mit Erteilung des Auftrages gelten die nachstehenden Bedingungen als anerkannt. Eigene Bedingungen des Käufers sind soweit sie von unseren abweichenden, unwirksam. Mündliche Abmachungen mit unserem Vertreter oder Monteur sind ungültig. Alle Vereinbarungen müssen auf dem Original des Auftrages festgelegt werden. Sie bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um Gültigkeit zu erlangen. Abrufaufträge ohne Frist werden vom Käufer spätestens 1 Jahr nach Auftragserteilung zur Lieferung fällig. Tritt der Käufer mit unserem Einverständnis vor Fertigstellung der bestellten Ware vom Vertrag zurück, so ist er verpflichtet, 50 % des Kaufpreises als Entschädigung für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn zu zahlen. Unsere Auftragsbestätigungen sind vom Käufer sofort nach Erhalt mit dem Auftrag sorgfältig, besonders auf Maße, Farbe und Stückzahl zu prüfen. Alle in der Auftragsbestätigung vermerkten Einzelheiten sind für die Auftragsabwicklung verbindlich. Änderungen sind uns innerhalb 24 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich bekannt zu geben. Versäumnisse dieser Art gehen zu Lasten des Käufers.

Waren werden nach individuellen Maßen gefertigt; sie können bei Unstimmigkeit nicht zurückgenommen werden.

3. Kreditwürdigkeit

Bei Annahme des Auftrags wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Ergeben nachträgliche Informationen bei uns Zweifel, so gilt Zahlung bei Lieferung als vereinbart.

4. Lieferfrist

Die Lieferzeiten rechnen vom Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages und werden dann nach Möglichkeit eingehalten.

Zeitgerechte Erledigung der Aufträge setzt u. a. voraus:

a) Reibungslose Anlieferung der Materialien von unserem Vorlieferanten.

 

b) Störungsfreien Betriebsablauf.

c) Keine außerbetrieblichen Ereignisse, die Einfluß auf eine geordnete Auftragsabwicklung nehmen.

d) Einhaltung der Verpflichtung seitens des Bestellers, d. h. Bezahlung der für vorausgegangene Lieferungen erstellten Rechnungen. Der Eintritt der vorgenannten Ereignisse entbindet uns ganz, teilweise oder für die Dauer der Störung von der Erfüllung des Vertrages. Die Abnahmeverpflichtung des Bestellers bleibt auch bei verspäteter Lieferung bestehen. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Bei erstmaliger Lieferung werden von uns Referenzen eingeholt, nur bei zufriedenstellendem Ausfall der Auskünfte sind wir an den Auftrag gebunden. Verlangt der Besteller Sofortlieferung, so ist dieses dann nur gegen Kasse bei Übernahme möglich.

5. Lieferung

Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab unserem Werk Attendorn. Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Werden zur Ablieferung fertige Waren aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, zu seiner Verfügung gelagert, so kann die Rechnung  sofort erteilt und Zahlung verlangt werden. Die Waren lagern auf Rechnung und Gefahr des Käufers. 

Mit der Unterzeichnung der bei Ablieferung vorgelegten Empfangsbestätigung wird die Richtigkeit unserer Lieferung bestätigt. Stückzahl, Typ und Abmessungen. 

Für evtl. anfallende Schuttbeseitigung übernehmen wir keine Kosten. Der Bauherr hat dafür zu sorgen, daß unseren Monteuren auf seine Kosten Strom zur Verfügung steht, damit die erforderlichen Werkzeuge eingesetzt werden können. 

6. Preise

Grundlage unserer Preisberechnungen sind die jeweils gültigen Preislisten oder aber bei Sonderanfertigungen die für das Objekt kalkulierten Preise. Die am Tage der Lieferung gültige MwSt. wird zusätzlich berechnet. Sind bei Auftragserteilung Preise offengelassen, so werden diese nach dem am Tage der Lieferung gültigen Kosten und Preise von uns berechnet. Mehrkosten, die durch nachträgliche Änderungen des Auftrages entstehen und nicht durch uns zu vertreten sind, übernimmt der Käufer. Kann beim Eintreffen unserer Monteure durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, die Montage nicht erfolgen, so ist der Käufer verpflichtet, uns die Kosten der vergeblichen Anfahrt zu ersetzten.

 

7. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist ohne Rücksicht auf Mängelrügen - wie bei Auftragserteilung vereinbart, zu zahlen. Gegenansprüche des Käufers geben dem Käufer kein Recht zur. Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung.

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, ohne daß es einer besonderen Mahnung bedarf, Verzugszinsen vom Tage der Fälligkeit an zu berechnen und zwar mindestens in der Höhe der Bankzinsen für kurzfristige Kredite. 

Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet uns für die Dauer derselben von jeder Gewährleistung und der weiteren Erfüllung vereinbarter Lieferungen oder Leistungen. 

Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung wegen evtl. Gegenansprüche sind ausgeschlossen. Ein kürzere Lieferzeit als 3 Wochen ist nur möglich, wenn die Auftragsbestätigung oder der Liefer- und Montageschein einen entsprechenden Vermerk enthält. Sachbeschädigungen, die durch die Montage verursacht werden, z. B. an Glas, Kacheln etc. können nur berücksichtigt werden, wenn diese sofort nach Montage, schriftlich auf dem Montageschein gemeldet werden. 

Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt dieser den pfändbaren Teil seines Gehaltes, Lohnes, Pension oder sonstigen Bezügen bei seinem jeweiligen Arbeitgeber bis zur vollständigen Abdeckung seiner Verpflichtungen ab und ermächtigt uns, die Forderungen direkt vom Drittschuldner einzuziehen. Wir verpflichten uns, nur dann von der Abtretung Gebrauch zu machen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. 

8. Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der Nebenforderungen, bei wiederholter oder laufender Geschäftsverbindung bis zur Tilgung des Schuldsaldos, bleibt die gelieferte Ware unser uneingeschränktes Eigentum. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware gleichgültig in welchem Zustand sie sich befindet, so gilt als vereinbart, daß die Forderungen des Käufers gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten, in der Höhe unseres Anspruchs, an uns abgetreten sind. Auf Verlangen hat uns der Käufer hierüber unverzüglich die erforderlichen Angaben zu machen die notwendig sind, um unsere Forderungen gegen den dritten Abnehmer eintreiben zu können. Solange unser Eigentumsvor behalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware sicherungshalber an eine Dritten zu übereignen oder zu verpfänden. Von Pfändungen Dritter hat er uns sofort zu berichten. Die Kosten eines etwaigen lnterventionsverfahrens übernimmt der Käufer den pfändbaren Teil seiner Lohn-, Gehalts-, Pensions- oder sonstigen Ansprüche gegen den jeweiligen Drittschuldner an uns ab. Wir sind berechtigt, die Abtretung dem jeweiligen Drittschuldner mitzuteilen. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, das Grundstück des Käufers zu betreten, um seinen nicht bezahlten Liefergegenstand zurückzuholen.

 

Unser Eigentum erlischt auch nicht, wenn bereits unsere Ware mit anderen Gegenständen zusammengebaut oder montiert ist. 

9. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb 3 Tagen nach Lieferung bzw. Leistung durch eingeschriebenen Brief, genau spezifiziert, unserem Büro in Attendorn mitgeteilt werden. Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen können nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt auch für geringfügige Änderungen im Sinne des technischen Fortschritts. Wird ein Gegenstand auf Grund der Angaben, Zeichnungen, Modelle und dergleichen des Käufers angefertigt, so trägt der Käufer die volle Haftung auch für Schadenersatzansprüche Dritter, Gewährleistung wird nur bei sachgemäßer Behandlung unserer Ware erbracht. Sie wird im Rahmen der VOB auf die Dauer von zwei Jahren übernommen. Sie entfällt, wenn die von uns gelieferte Ware oder ausgeführte Montage Umgebungseinflüsse oder ohne unsere Zustimmung verändert worden ist oder durch Dritte beschädigt bzw. außer Funktion gesetzt wurden. Bei Lieferung von Gegenständen sowie teilen von solchen, die wir selbst nicht herstellen, übernehmen wir nur diejenigen Garantieleistungen, welche uns von den betreffenden Lieferanten selbst gewährt werden. 

Für die von uns vertretenden Mängel haften wir in der Weise, daß alle mangelhaften Teile ausgebessert oder nach unserer Wahl neu gegliedert werden. Alle anderen Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere alle Ansprüche auf Schadenersatz jeglicher Art. 

Eine Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mängelhaftung nicht ein. Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Änderungen oder Umbauten alter sowie fremder Anlagen, übernehmen wir keinerlei Haftung oder Gewähr. 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt für beide Teile Attendorn als vereinbart. Soweit der Käufer nicht Vollkaufmann ist, gilt die Gerichtsstandvereinbarung für das gerichtliche Mahnverfahren. 

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so bleiben die übrigen Bedingungen dennoch wirksam.