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Geländer nach Kundenwunsch und DIN Vorgaben

Design und Sicherheit im Einklang

Die Zeiten, als ein Geländer lediglich funktional sein musste sind lange vorbei. Heute setzen neben der Funktionalität, das Design und die Sicherheit besondere Herausforderungen. Gesetzliche Vorschriften regeln den Bau von Balkongeländern, Treppengeländern und Handläufen. So sind die DIN-Normen 18065 und 1090 beim Bau von Geländern immer einzuhalten.

Im öffentlichen Bereich spielt neben der Geländerhöhe unter anderem auch die Kindersicherheit eine wesentliche Rolle. Ist in einem Gebäude mit der Anwesenheit von Kleinkindern zu rechnen, muss das Geländer so geplant werden, dass ein Überklettern erschwert wird und die lichten Öffnungen maximal 12 cm betragen.

Diese und viele weitere Vorschriften werden von uns selbstverständlich eingehalten, und mit dem Wunsch nach Design und besonderen Formen in Einklang gebracht, sodass wir die Belange unserer Kunden stets im Blick behalten, ohne die Vorschriften zu vernachlässigen.

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